§1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit HüpfburgTotal geschlossen werden.

§2 Vertragsbindung
Wird zwischen dem Auftraggeber und HüpfburgTotal ein Vertrag geschlossen, so kann der Auftraggeber hiervon auch dann nicht zurücktreten, wenn die Veranstaltung aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, abgesagt wurde.

§3 Angebot und Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung der HüpfburgTotal verbindlich zustande.

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung / Mietvertrag angegebenen Leistungen und Anmietung der dort näher bezeichneten Artikel. Aus dem Mietvertrag gehen die Zeiten für Veranstaltungstag und –ort, die Mietdauer, die Kosten für Anlieferung, Auf- und Abbau sowie alle Mietpreise hervor. Mündliche Absprachen und Telefonate sind nicht rechtsverbindlich und bedürfen der Schriftform. Die vereinbarten Ausleihzeiten, Abhol- und Rückgabetermine sind einzuhalten.

§4 Preise und Kosten
Maßgebend sind die bei Beauftragung vereinbarten Preise gemäß der Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer soweit nicht ausdrücklich anders erwähnt.

§5 Mietbedingungen

Alle gemieteten Geräte werden in gutem (sauberen), betriebssicheren Zustand übergeben. Alle Geräte sind gefertigt nach DIN EN 14960:2007-02. Die Geräte werden durch Personal des Vermieters aufgebaut und abgebaut, soweit vereinbart und gebucht. Andernfalls erfolgt eine entsprechende Einweisung durch unser Personal.

Alle gemieteten Geräte sind spätestens 5 Werktage nach Buchung per Vorkasse anzuzahlen. Erfolgt keine Anzahlung, so verliert der Kunde das Recht auf Zusicherung des Mietgegenstandes zum genannten Termin. Als Anzahlung gelten 20% des vereinbarten Mietpreises. Die Anzahlung entfällt nach Absprache bei Kunden, die HüpfburgTotal bereits positiv bekannt sind. Die vereinbarten Mietgebühren müssen neben der jeweiligen Kaution vor Übergabe der Mietgegenstände vollständig bezahlt worden sein.

Bei Absage der Veranstaltung sind die vollen Kosten wie im Mietvertrag vereinbart zu begleichen. Bei Absage der Veranstaltung bis zu 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung sind 25%, 29-15 Tage 35%, 14-5 Tage 50%, 4 Tage 100% der Kosten zu begleichen. Die Stornogebühren werden von der Gesamtsumme exklusive Fahrtkosten gerechnet. Der Vermieter behält sich eine Veranstaltungsabsage durch Gründe wie z.B. höhere Gewalt, Rufschädigung o. ä. vor. Eine gesonderte Begründung zur Veranstaltungsabsage durch den Vermieter ist nicht nötig.

Der Mieter hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln. Er hat die Regeln der Gebrauchsanweisungen für jedes einzelne Gerät einzuhalten und jedes Gerät sauber und ordnungsgemäß zurückzugeben (bei nicht sachgemäßer Handhabung muss mit Folgekosten gerechnet werden). Dies gilt insbesondere dann, wenn den Anweisungen des Personals nicht folgegeleistet wird (z.B starke Verschmutzungen durch Betreten der Attraktionen mit Schuhen, oder nicht sachgemäße Abdeckung der Attraktion bei starkem Regen.). Die Kosten für die angegebenen Fehlbehandlungen liegen, je nach Schaden bei ca. 50 – 300 Euro. Die Kosten für Nutzungsausfall, welche durch eine eventuelle Reparatur oder Neubeschaffung entstehen, trägt der Mieter.

Wetter – Kann die Hüpfburg / das Modul wegen Schlechtwetter (starker Wind, Sturmböhen, Niederschlag, etc.) nicht aufgebaut / genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung oder Rückerstattung der Mietgebühr. Die Mietkosten sind in vollen Umfang vom Mieter zu tragen.

Bei Rückgabe der Geräte ist der Kunde verpflichtet etwaige entstandene Schäden unmittelbar bei der HüpfburgTotal zu melden. Die Geräte müssen nach Benutzung, wie bei der Einweisung erklärt, gesäubert, getrocknet und verpackt werden. Wenn im Mietzeitraum der Geräte Schäden an den Selben entstehen, die den Betrieb beeinträchtigen ist der Kunde verpflichtet, den Betrieb sofort einzustellen um größere Schäden zu verhindern.

Der Mieter hat die Gegenstände vor jeglichem, sachfremden Zugriff Dritter zu schützen. Bei Diebstahl oder mutwilliger Beschädigung durch Dritte ist der Kunde verpflichtet die Polizei zu rufen und Strafanzeige zu stellen.

Der Mieter versichert, dass das gemietete Material während des vereinbarten Mietzeitraums nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird.

Der Mieter haftet während der Mietzeit für Beschädigungen am Gerät, für Verlust und Fehlmengen. Es wird empfohlen eine Versicherung abzuschließen.

Der Mieter hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko dafür zu sorgen, dass die notwendigen Geräte aufgestellt und angeschlossen werden können. Voraussetzung für den Betrieb ist Grundsätzlich eine permanente Stromversorgung (230V) am unmittelbarem Aufbauort des Event Moduls (Kabellänge im Durchschnitt ca. 1,5m bis 2m).  Sollte dieser nicht vorhanden sein, bieten wir dem Kunden gerne gegen Aufpreis eine Kabeltrommel oder ein entsprechendes Stromaggregat an. Während der Benutzung müssen sämtliche Gebläse, welche zum Betrieb des jeweiligen Moduls notwendig sind ununterbrochen am Strom angeschlossen und An-geschaltet sein! Ausnahme: Sobald es regnet ist der Betrieb unverzüglich einzustellen und sämtliche Stromverbindungen zu unterbrechen sowie entsprechende Gebläse abzudecken und/oder trocken unterzustellen.

Ein Miettag/Verleihtag "besteht" aus 8 Mietstunden, beginnt frühestens um 08:00Uhr und endet spätestens um 21:00Uhr soweit nicht Ausdrücklich anders vereinbart.

Kaution: Spätestens bei Aushändigung der gebuchten Geräte, erhebt HüpfburgTotal eine Kaution in angemessener Höhe. Bei mangelfreier Rückgabe wird die Kaution nach der Endkontrolle durch HüpfburgTotal anstandslos erstattet. Die Endkontrolle erfolgt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt nach der Rückgabe, die Kaution wird entweder vor Ort in bar erstattet oder falls eine Endkontrolle zum Rückgabezeitpunkt nicht möglich ist (Witterungsbedingungen, Dunkelheit usw.), wird die Kaution per Banküberweisung erstattet. Bei Rückgabe beschädigter Geräte behält sich die HüpfburgTotal vor, die gezahlte Kaution ganz oder teilweise- je nach Schadenhöhe- einzubehalten, um so die entstehenden Reparaturkosten zu decken, bei größerer Schadenshöhe hat der Kunde mit Mehrkosten zu rechnen.

Aufstellung & Anfahrt: Der Kunde verpflichtet sich den Aufbau der Attraktionen nur auf geeignetem Untergrund (saubere, ebene Flächen wie z.B. Gras, Teer, Asphalt usw.) vorzunehmen, für Schäden durch ungeeignete Untergründe (Schotter, Sand usw.) haftet der Kunde. Sollten Sondergenehmigungen (in Naturschutzgebieten, Fußgängerzonen usw.) oder behördliche Genehmigungen (Ordnungsamt, Gema usw.) eingeholt werden müssen, liegt dies in Verantwortung des Kunden. Des Weiteren stellt der Kunde bei Zulieferung durch HüpfburgTotal kostenlose Parkplätze für die benötigten Firmenfahrzeuge (Durchfahrtshöhe min. 2,70 m) in unmittelbarerer Nähe des Aufbauplatzes zur Verfügung.

Der Zugang zum gewünschten Aufbaustandort muss ebenerdig und über normale Wege z.B. mit einem Rollbrett erreichbar sein. Aufgrund des Packmaßes passen nicht alle Event Module durch Eingangstüren. Sollte dies nicht möglich sein oder nur über Treppen bzw andere Wege gehen, so ist dies vorab vom Kunden mit uns zu besprechen.

Sollte bei Anlieferung festgestellt werden, dass ein Aufbau durch die nicht Erreichbarkeit des Aufbaustandortes nicht möglich ist, ist trotzdem der zuvor vereinbarte Mietpreis in voller Höhe zu entrichten.

Verspätete Rückgabe: Bei Selbstabholung der Geräte (auch durch vom Kunden Beauftragte) trägt jeweils der auftragserteilende Kunde das Transportrisiko und haftet für die pünktliche Rückgabe der Geräte. Sollten Geräte verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, haftet der Kunde. Erfolgt die Rückgabe nicht, oder verspätet, so haftet der Kunde für den daraus resultierenden Schaden, insbesondere auch für den Schaden der sich aufgrund der Verspätung ergibt, so das eine Weitervermietung nicht möglich ist.

§6 Obhutspflichten, Betriebsgefahr
Der Vermieter weist den Mieter ausdrücklich daraufhin, dass er selbst für Sicherheit sorgen muss. Dies gilt insbesondere für das Aufsichtspersonal der jeweiligen Module sowie für elektrische Geräte. Diese dürfen, wie auch Luftkissen, bei Regen und starker Feuchtigkeit nicht betrieben werden. Das Aufsichtspersonal muss volljährig, geistig geeignet und in einem nüchternen Zustand sein. Es ist darauf zu achten, dass nur Kinder aus der selben Altersklasse die Hüpfburg / das Modul zeitgleich benutzen.

Das vordere Kissen der Hüpfburg / des Moduls muss während der Benutzung immer frei von Personen sein. Wartende Kinder / Personen dürfen darauf nicht sitzen.

Das Dauergebläse mit dem Stromkabel ist so zu platzieren, dass die Kinder und andere Personen keinen Zugang haben und niemand über das Kabel stolpern kann. Der Stand des Dauergebläses ist regelmäßig zu kontrollieren.

Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.B. durch Stromausfall, Gebläse stoppt, etc.), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburg-/ Modul-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg / das Modul verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auf die zu evakuierenden Kinder und andere Benutzer ruhig einreden, um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.

Die Nutzung der Geräte/Module muss durch mindestens eine erwachsene Aufsichtsperson bewacht werden.

§7 Haftung des Vermieters
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die vom vermieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr und für eventuelle Schäden, insbesondere Personenschäden und/ oder Folgeschäden.

§8 Datenschutzerklärung
Alle durch den Vermieter erhobenen persönlichen Informationen / Daten aus Mietverträgen und Mitteilungen über alle Kommunikationswege werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Grevenbroich vereinbart.

§10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein, werden die Anderen davon nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Regelung tritt eine gültige Bestimmung, die inhaltlich möglichst nahe kommt.